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LED-Lampen
Kowalski LED-Tauchlampen werden vom Luftfahrt-Bundesamt als Schlagwaffen klassifiziert (wie z.B.
auch Maglite).
Die Mitnahme ist nur im aufgegebenen Gepäck zulässig!

Dabei müssen die Batterien/Akkus vorher entnommen werden.


Halogen- und XENON-Lampen
Kowalski Halogen- bzw. XENON-Tauchlampen werden
vom Luftfahrt-Bundesamt als Gefahrgut klassifiziert. Daraus resultiert eine Anweisung an alle Fluggesellschaften.
Die Mitnahme ist nur im Handgepäck zulässig!

Dabei müssen Batterie und Leuchtmittel voneinander getrennt werden.

 

pdf Halogen- und XENON-Lampen bei Flugreisen